- Gipsverband
Gipsverband, ein von dem Holländer Mathysen 1851 angegebener fester, starrer Verband, der hauptsächlich benutzt wird, um ein Glied längere Zeit hindurch in fast völliger Unbeweglichkeit zu erhalten. Non der größten Bedeutung ist der G. in der Kriegschirurgie, wenn es gilt, Verwundete mit zerschossenen Knochen und verletzten Gelenken auf weite Strecken zu transportieren. Durch den G. werden dem Verwundeten die Schmerzen erspart, welche sonst die mit jeder Art des Transports verbundenen Erschütterungen des Körpers hervorrufen. Beim Anlegen eines Gipsverbands wird das gebrochene Glied unter fortdauerndem Zug und Gegenzug (zur Verhütung einer Verschiebung der beiden Bruchenden) mit einer Binde aus Watte oder weichem Flanell in der Ausdehnung des künftigen Gipsverbandes kunstgerecht eingewickelt. Hierauf werden Gazebinden, die vorher mit Gipsmehl imprägniert worden sind, in lauwarmes Wasser getaucht und in regelmäßigen Touren um das mit der Flanellbinde versehene Glied geführt. Schließlich streicht man mit der Hand noch dünnen Gipsbrei über die gegipsten Gazebinden, bis der Verband genügende, gleichmäßige Dicke und glattes, regelmäßiges Aussehen angenommen hat. Der Gips erstarrt sofort, wenn er in richtigem Verhältnis mit Wasser angerührt war; der G. bleibt je nach Bedürfnis mehrere Tage oder Wochen lang liegen. Befindet sich im Bereich des Gipsverbandes eine Wunde, so wird an der Stelle der letztern nach Vollendung des Verbandes eine Öffnung (Fenster) in die starre Hülle eingeschnitten, um die Wunde verbinden zu können. Zur Entfernung des Gipsverbandes dient eine starke Schere (Gipsschere).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.