Gewährfrist
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Gewährfrist — Ge|währ|frist 〈f. 20〉 Zeitraum, innerhalb dessen der Verkäufer haftet, Garantie * * * Ge|währ|frist, die: 1. Garantiefrist. 2. (Rechtsspr.) Zeitraum, innerhalb dessen beim Kauf von Vieh der Verkäufer für eventuelle Mängel haftet … Universal-Lexikon
Gewährfrist — Ge|währ|frist … Die deutsche Rechtschreibung
Haftpflicht — (Haftung, Haftbarkeit, Gewährleistung), im allgemeinen die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile auszukommen; im engern Sinne die Verpflichtung, den nicht durch eigne Handlungen oder Unterlassungen entstandenen Schaden zu ersetzen. Je… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gerichtliche Tiermedizin — (Medicina veterinaria forensis) ist die Anwendung des tierärztlichen Wissens in der Rechtspflege, namentlich bei Streitigkeiten im Viehhandel, bei denen zu ermitteln ist, ob das streitige Tier mit einem Mangel behaftet ist, der einen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewährmängel — Als Hauptmangel (auch Gewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Die Regelung war unter den §§ 481 bis 492 alter Fassung des deutschen… … Deutsch Wikipedia
Gewährsmangel — Als Hauptmangel (auch Gewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Die Regelung war unter den §§ 481 bis 492 alter Fassung des deutschen… … Deutsch Wikipedia
Hauptmangel — Als Hauptmangel (auch Hauptgewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Seit der Schuldrechtsreform existiert keine rechtliche Einstufung der… … Deutsch Wikipedia
Hauptmängel — Als Hauptmangel (auch Gewährsmangel) werden Viehkrankheiten und Pferdekrankheiten bezeichnet, welche bis 1. Januar 2002 im Kaufrecht einer Sonderregelung unterlagen. Die Regelung war unter den §§ 481 bis 492 alter Fassung des deutschen… … Deutsch Wikipedia
Viehhandel — Vieh|han|del, der: ↑ 1Handel (2 a) mit ↑ Vieh (1). * * * Viehhandel, der Handel mit Pferden, Eseln, Mauleseln, Maultieren, Rindern, Schafen oder Schweinen. Der Viehkauf ist in §§ 481 492 BGB geregelt. Der Verkäufer hat hierbei nur die innerhalb … Universal-Lexikon
Dämpfigkeit — Dämpfigkeit, ein mit 14tägiger Gewährfrist belegter Hauptmangel der Pferde. Nach der kaiserlichen Verordnung, betreffend die Hauptmängel und Gewährfristen im Viehhandel, ist als D. anzusehen: die Atembeschwerde, die durch einen chronischen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon