Geschworne

Geschworne

Geschworne, Personen, die zu einer Verrichtung eidlich verpflichtet worden sind; so im ehemaligen Zunftwesen Meister, die zur Beaufsichtigung oder Vertretung gewisser Zunftinteressen verpflichtet waren, daher soviel wie Zunftvorsteher (vgl. Zunft); im Bergwesen die frühern Beisitzer der Berggerichte, Berggeschworne oder Berginspektoren (s. Bergbeamte); im Gerichtsverfahren diejenigen vereidigten Männer, die bei dem Schwurgericht (s.d.) über die Schuldfrage zu entscheiden haben. – Im Vermarkungswesen, d. h. bei der Kennzeichnung der Grenzen eines Grundstücks durch künstliche, von Menschen gefertigte Zeichen, wie Grenzsteine, Grenzpfähle, Grenzwälle etc., nennt man Feldgeschworne diejenigen von der Gemeindeverwaltung aufgestellten Männer, die bei Vermarkungen zugegen sein müssen und über die Flur- und Markungsgrenzen sowie über die Grenzzeichen die Aussicht zu führen haben. Da für gewöhnlich deren Höchstzahl 7 beträgt, werden sie auch kurzweg Siebner genannt. Ihre Rechte und Pflichten sind in den einzelnen Vermarkungs- und Abmarkungsgesetzen genau geregelt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Geschworne — Geschworne, 1) Personen, welche zu einem Geschäft durch einen Eid verpflichtet sind; daher 2) bei Zünften die beeidigten Vorsteher der Zunft; 3) bei dem Geschworengericht die Mitglieder des Collegiums von Bürgern, welche über Schuld od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geschworne — Geschworne, 1) die bei der Jury über die Thatfragen zu entscheiden haben (s. Schwurgericht); 2) in alten Gemeindeverfassungen zwischen dem Vorstand (Graf, Vogt, Schultheiß u.s.w.) und der Versammlung der Gemeindegenossen ein hervorragendes… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Geschworne Geistliche — (G. Priester), s.u. Gallicanische Kirche II …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geschworne, der — Der Geschworne, des n, plur. die n, S. Schwören …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Geschworne — Ge|schwor|ne usw.: ↑ Geschworene usw. * * * Ge|schwor|ne: ↑Geschworene …   Universal-Lexikon

  • Geschworne — Ge|schwor|ne usw. vgl. Geschworene usw …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Schwurgericht — (Assisen, Jury, Geschwornengericht, engl. Jury, franz. Jury, Cour d assises), das Gericht, in dem nichtrechtsgelehrte Richter aus dem Volke (Geschworne, engl. jurymen, franz. jurés) im Zusammenwirken mit rechtsgelehrten Staatsrichtern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschworene — Ge|schwo|re|ne(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Laienrichter(in) des Schwurgerichts [→ schwören] * * * Ge|schwo|re|ne , die/eine Geschworene; der/einer Geschworenen, die Geschworenen/zwei Geschworene, (österr. amtl. auch:) Geschworne, die/eine Geschworne;… …   Universal-Lexikon

  • БЕРГ-ГЕШВОРЕН — (нем. Berg geschvoren, от Berg гора, и Geschvorne присяжный). Горный чиновник 12 го класса. Словарь иностранных слов, вошедших в состав русского языка. Чудинов А.Н., 1910. БЕРГ ГЕШВОРЕН нем. Berg geschworne, от Berg, гор …   Словарь иностранных слов русского языка

  • Ergänzungsrichter — Ergänzungsrichter, Richterpersonen, die bei Verhandlungen von längerer Dauer zugezogen werden, um für den Fall der Verhinderung eines Richters für diesen einzutreten. Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 194) dürfen an einer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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