Geschlechtsgenossenschaften
- Geschlechtsgenossenschaften
Geschlechtsgenossenschaften, die Horden primitiver Völker von meist nicht beträchtlicher Ausdehnung, in denen Weiber, Kinder und Güter allen Erwachsenen gemeinsam zugehören, und in denen ein gewähltes oder durch eine Erbfolgeordnung bestimmtes männliches oder weibliches Mitglied die Häuptlingswürde ausübt. (Vgl. Gemeinschaftsehe.) Von einigen Kulturgeschichtsforschern wird angenommen, daß aus solchen la. das gesamte Staats- und Rechtsleben seinen Ausgang genommen habe. Vgl. Post, Die G. der Urzeit (Oldenb. 1875).
http://www.zeno.org/Meyers-1905.
1905–1909.
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Gemeinschaftsehe — (Hetärismus, Promiskuität), ein bei verschiedenen Naturvölkern unter den jüngern Leuten noch heute bestehendes geschlechtliches Verhältnis, demjenigen entsprechend, das Platon in seiner Republik empfahl, und das man jetzt auch wohl von Amerika… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
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