Gesamthand

Gesamthand

Gesamthand, s. Gesamte Hand.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Verwaltungsteilung (Gesamthand) — Die Verwaltungsteilung bei Gesamthandeigentum führt zur Erlangung unterschiedlicher Vorteile auf der Gesamthandgemeinschaft für die ansonsten gleichermaßen Berechtigten. Diese wurde früher auch als Auszeigung bezeichnet. Die Verwaltungsteilung… …   Deutsch Wikipedia

  • Nutzungsteilung (Gesamthand) — Die Nutzungsteilung an Gesamthandeigentum bedeutet die Teilung der Verfügungsgewalt über die Gesamthandsache. Diese wurde früher auch als Nutzteilung, Örterung, Mutschierung bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Rechtswirkung 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamthandseigentum — Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht. In der Schweiz[1] und Liechtenstein[2] heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamthandsgemeinschaft — Gesamthandsgemeinschaft,   Gemeinschaft zur gesamten Hand, Form der gemeinschaftlichen Berechtigung an einem Vermögen neben der Gemeinschaft nach Bruchteilen (Gemeinschaft, Zivilrecht). Eine Gesamthandsgemeinschaft besteht nur in den gesetzlich… …   Universal-Lexikon

  • Braunschweig-Nordstadt — Karte Lage der Nordstadt (dunkelgrau) in Braunschweig Die Nordstadt ist einer von 20 Stadtbezirken Braunschweigs. Er hat die amtliche Nummer 331. Der Bezirk hat rund 22.000 Einwohner mit einer Fläche von 649 Hektar und somit einen Anteil von 3,4… …   Deutsch Wikipedia

  • Eherecht (Deutschland) — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

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