Gefällsteuer
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Steuer [1] — Steuer (vom althochdeutschen Stiura, Hülfe, Gabe), heißt 1) im weitern Sinne jede von der Obrigkeit angeordnete Entrichtung, durch welche die Unterthanen Theile ihres Privatvermögens an die Obrigkeit zur Bestreitung der für diese nöthigen… … Pierer's Universal-Lexikon
Grundgefällsteuer — (Gefällsteuer, Dominikalsteuer), die Steuer von den auf Grund und Boden ruhenden Gefällen, die demnach mit fortschreitender Ablösung dieser Gefälle mehr und mehr an Bedeutung verliert. Mehrere Länder kennen keine besondere G., sie erheben die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon