Gefällsteuer

Gefällsteuer

Gefällsteuer, s. Grundgefällsteuer.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Steuer [1] — Steuer (vom althochdeutschen Stiura, Hülfe, Gabe), heißt 1) im weitern Sinne jede von der Obrigkeit angeordnete Entrichtung, durch welche die Unterthanen Theile ihres Privatvermögens an die Obrigkeit zur Bestreitung der für diese nöthigen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Grundgefällsteuer — (Gefällsteuer, Dominikalsteuer), die Steuer von den auf Grund und Boden ruhenden Gefällen, die demnach mit fortschreitender Ablösung dieser Gefälle mehr und mehr an Bedeutung verliert. Mehrere Länder kennen keine besondere G., sie erheben die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”