Gefällsteuer

Gefällsteuer

Gefällsteuer, s. Grundgefällsteuer.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Grundgefällsteuer — (Gefällsteuer, Dominikalsteuer), die Steuer von den auf Grund und Boden ruhenden Gefällen, die demnach mit fortschreitender Ablösung dieser Gefälle mehr und mehr an Bedeutung verliert. Mehrere Länder kennen keine besondere G., sie erheben die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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