Garantiebeschluß

Garantiebeschluß

Garantiebeschluß, s. Intervention.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Intervention — (lat., »Dazwischenkunft«), Einmischung, besonders gebieterisches Eingreifen eines Staates in solche Angelegenheiten eines andern, die an und für sich dem freien Ermessen des letztern unterliegen, mögen sie nun dessen Verfassung und Verwaltung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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