Funddiebstahl

Funddiebstahl

Funddiebstahl, s. Diebstahl und Unterschlagung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Funddiebstahl — (Furtum inventionis). die widerrecht (iche Ansichnahme einer fremden beweglichen, von einem Anderen verlorenen Sache, mit der Absicht, dieselbe für sich zu behalten u. damit dem Eigenthümer zu entziehen. Der F. stellt sich seinem Wesen nach… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Funddiebstahl — Funddiebstahl, die Verheimlichung und Aneignung eines gefundenen Gegenstandes, vom Deutschen Strafgesetzbuche als Unterschlagung bestraft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Unterschlagung — (Veruntreuung, Interversio), das Verbrechen, welches dadurch begangen wird, daß Jemand eine fremde bewegliche Sache, in deren Besitz er nicht durch Diebstahl gekommen ist, doloser Weise zu dem Zwecke sich aneignet, um sie ihrem rechtmäßigen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vorenthaltung — Vorenthaltung, die Zurückbehaltuug einer Sache, welche man einem Andern zu geben schuldig ist. Dieselbe kann unter Umständen mit Recht geschehen, vgl. Retentionsrecht; steht aber demjenigen, welcher sie ausübt, kein Recht dazu zu, so kann… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Diebstahl — (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueignen. Was I. den Gegenstand des Verbrechens anbelangt, so ist 1) ein D. nur möglich an einer Sache, d. h. an einem körperlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Finder — Finder, derjenige, welcher eine verlorene Sache findet und an sich nimmt; er hat von seinem Fund dem Verlierer bez. der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten. Der F. kann einen Finderlohn verlangen. Derselbe beträgt bei einem Wert bis zu 300 M 5… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verlorene Sachen — Verlorene Sachen, s. Finder und Funddiebstahl …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Occupation — Occupation, lat. deutsch, Besetzung, Einnahme; Besitzergreifung an herrenlosen Sachen, die noch nie im Eigenthum gewesen oder wo dasselbe aufgegeben worden ist. Nicht so an verlornen Sachen, deren widerrechtliche Aneignung den Funddiebstahl… …   Herders Conversations-Lexikon

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