- Forstvereine
Forstvereine, freie Privatverbände zu forstlichen Zwecken. Das forstliche Vereinswesen hat sich erst seit etwa 40 Jahren entwickelt. Die F. dienen teils speziellen, teils mehr allgemeinen Zwecken. Zu den erstern gehört der Verein deutscher forstlicher Versuchsanstalten, begründet 1872 zu Braunschweig, mit amtlichem Charakter (s. Forstversuchswesen), Forstschulvereine, z. B. der Niederösterreichische Forstschulverein, forstliche Lesevereine, Vereine zur Unterstützung von Waldarbeiten etc. Zu den allgemeine forstliche Zwecke verfolgenden Vereinen gehören die forstlichen Wandervereine und Wanderversammlungen. Die beiden letztern unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, daß die erstern ständige Mitglieder, die letztern jährlich wechselnde Teilnehmer haben. Sie sind teils reine F., teils forst- und landwirtschaftliche Vereine, bald an politische Gebiete, bald an Waldgebiete angelehnt, bald Reichsvereine, bez. Versammlungen, bald nach Län dern, Provinzen und Bezirken gegliederte Territorial vereine. Die hauptsächlichsten zurzeit in Deutschland und in dessen Nachbarländern bestehenden, allgemeinen Zwecken dienenden F. sind folgende (diejenigen Vereine, die ihre Verhandlungen selbständig im Druck herausgegeben, sind mit einem * versehen): 1) Im Deutschen Reich. *Reichsverein: Versammlung deutscher Forstmänner, 1872 zum erstenmal in Braunschweig zusammengetreten, 1900 umgewandelt in den Deutschen Forstverein (s. oben den besondern Artikel). Territorialvereine: *Preußischer Forstverein für die Provinzen Ost- und Westpreußen, seit 1871; *Pommerscher Forstverein für die preußische Provinz Pommern, seit 1870; *Märkischer Forstverein für die preußische Provinz Brandenburg, seit 1873; *Schlesischer Forstverein für die preußische Provinz Schlesien, seit 1841; *Hessischer Forstverein für den preußischen Regierungsbezirk Kassel, feil 1868; *Verein nassauischer Land- und Forstwirte, seit 1818; Forstverein für Westfalen u. den Niederrhein, seit 1883; *Nordwestdeutscher Forstverein, seit 1884; *Harzer Forstverein, seit 1843; *Hils-Solinger Forstverein, seit 1853; *Thüringischer Forstverein, seit 1849; *Sächsischer Forstverein für das Königreich Sachsen, seit 1851; *Mecklenburgischer Forstverein, seit 1872; *Badischer Forstverein, seit 1839 für das badische Oberland, seit 1861 für das Großherzogtum Baden; *Forstverein für das Großherzogtum Hessen, seit 1875; Württembergischer Forstverein, seit 1876; *Elsaß-Lothringischer Forstverein, seit 1874; Pfälzischer Forstverein für die bayrische Rheinpfalz, seit 1868. In neuerer Zeit sind auch für die übrigen bayrischen Kreise Vereine und 1887 eine Wanderversammlung bayrischer Forstwirte mit 3–5jährlichem Zusammenkommen gebildet worden. 2) In Österreich-Ungarn. Reichsvereine: *Österreichischer Forstkongreß, seit 1875; *Österreichischer Reichsforstverein, seit 1852. Territorialvereine: *Verein für Tirol und Vorarlberg, seit 1852; *Oberösterreichischer Forstverein, seit 1855; *Niederösterreichischer Forstverein, seit 1879; *Kärntnerischer Forstverein, seit 1872; *Steiermärkischer Forstverein, seit 1884; *Böhmischer Forstverein, seit 1849; *Mährisch-Schlesischer Forstverein, seit 1849; *Ungarischer Forstverein, seit 1851; *Krainisch-Küstenländischer Forstverein, seit 1875; Verein deutscher Forstleute in Böhmen, seit 1895; Mährisch-schlesischer Forstschulverein, seit 1850; Böhmischer Forstschulverein, seit 1862; Niederösterreichischer Forstschulverein, seit 1875. 3) In der Schweiz: *Schweizer Forstverein, seit 1843. 4) In Rußland: Russischer Reichsforstverein in St. Petersburg, seit Anfang der 1870er Jahre; Baltischer Forstverein, seit 1868; Esthländischer Forstverein, seit 1877.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.