- Flurschade
Flurschade, der auf Feldern, Wiesen etc. durch Truppenübungen bei Manövern, durch Gefechts- und Schießübungen entstandene Schade, wird auf Grund kommissarischer Abschätzung vergütet. Die Flurabschätzungskommission besteht aus einem Regierungskommissar als Vorsitzendem, einem Offizier, einem Militärbeamten und mindestens zwei Sachverständigen. Für Gefechts- und Schießübungen sind besondere Mittel ausgeworfen, aus denen auch die Flurschäden für Regimentsexerzitien bestritten werden.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.