Exzedentenverträge

Exzedentenverträge

Exzedentenverträge, s. Rückversicherung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Rückversicherung — (Reassekuranz), eine Versicherung, durch die der Versicherer selbst wieder ganz oder teilweise gegen die von ihm übernommene Gefahr bei einem andern Versicherer Versicherung nimmt. Der erste Versicherer bleibt dabei seinem Versicherten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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