Exekutionsvereitelung

Exekutionsvereitelung

Exekutionsvereitelung (Vereitelung der Zwangsvollstreckung) wird nach § 288 des deutschen Strafgesetzbuches auf Antrag des Gläubigers mit Gefängnis bestraft, wenn der Schuldner bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, um dadurch die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”