Vereitelung der Zwangsvollstreckung

Vereitelung der Zwangsvollstreckung

Vereitelung der Zwangsvollstreckung, s. Exekutionsvereitelung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Exekutionsvereitelung — (Vereitelung der Zwangsvollstreckung) wird nach § 288 des deutschen Strafgesetzbuches auf Antrag des Gläubigers mit Gefängnis bestraft, wenn der Schuldner bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung Bestandteile seines Vermögens veräußert oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Betrügerische Krida — oft auch nur als Krida bezeichnet (von mlat. crida öffentlicher Ausruf, Zusammenrufen [der Gläubiger] , zum Verb cridare schreien ), ist ein Straftatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch. Nach dessen § 156 wird wegen Betrügerischer Krida… …   Deutsch Wikipedia

  • Arrest — I. Zivilrecht:Gerichtliche Anordnung im ⇡ Arrestverfahren, die bei ⇡ Glaubhaftmachung eines Arrestanspruchs (d.h. einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann) und eines Arrestgrundes (Besorgnis der… …   Lexikon der Economics

  • Arrest — Haft; Sicherheitsverwahrung; Gewahrsam; Gefängnis; Freiheitsentziehung (fachsprachlich); Freiheitsentzug * * * Ar|rest [a rɛst], der; [e]s, e: Haft, leichter Freiheitsentzug (besonders als Strafe innerhalb bestimmter Gemeinschaften): der Gefreite …   Universal-Lexikon

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