Eventualmaxime

Eventualmaxime

Eventualmaxime (Eventualprinzip) wurde im frühern Zivilprozeß der Grundsatz genannt, nach dem eine Partei alle Angriffs- und Verteidigungsmittel, die in einem bestimmten Abschnitte des Rechtsstreites vorgebracht werden können, bei Vermeidung des Ausschlusses auch wirklich vorbringen mußte. Das galt insbes. für die Einreden (s.d.), aber auch für Beweismittel und Gegenbeweismittel, die ebenfalls gleichzeitig angegeben werden mußten. Die E. war dem römischen Recht fremd und im kanonischen Recht nur wenig entwickelt; sie ging aus dem sächsischen in das gemeine deutsche Prozeßrecht über. Der Zweck dieser Vorschrift war der, Prozeßverschleppungen zu verhüten. Die deutsche Zivilprozeßordnung hat die mit dem Grundsatz der Schriftlichkeit des Verfahrens zusammenhängende E., die bezüglich der prozeßhindernden Einreden in gewissem Maße beibehalten wurde, als Regel aufgegeben. Nach § 278 dürfen vielmehr Angriffs- und Verteidigungsmittel bis zum Schlusse der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, geltend gemacht werden. Verschleppungen sollen dadurch verhütet werden, daß die durch nachträgliches Vorbringen entstandenen Kosten der säumigen Partei, auch wenn sie obsiegt, auferlegt werden und verspätete Verteidigungsmittel zurückgewiesen werden dürfen (§ 278, 279).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Eventualmaxime — Eventualmaxime,   Grundsatz des Zivilprozessrechts, nach dem alle gleichartigen Angriffs und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind, auch wenn sie nur hilfsweise Geltung erlangen sollten. Heute gilt die… …   Universal-Lexikon

  • Eventualmaxime — (Eventualprincip), im gemeinen deutschen Civilproceßrechte der Grundsatz, nach welchem die Partei die verschiedenen Angriffs u. Vertheidigungsmittel, welche sie überhaupt in dem Processe zu benutzen gedenkt, auf einmal vorbringen muß, wenn sie… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eventualmaxime — Eventualmaxime, s. Einrede …   Herders Conversations-Lexikon

  • Eventualmaxime — Die Eventualmaxime (auch Häufungsgrundsatz) ist die Bezeichnung für die zivilprozessuale Maxime, nach der alle gleichartigen Angriffs und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind. Reinform In der reinen Form… …   Deutsch Wikipedia

  • Civilproceß — (Processus civilis), 1) der einzelne bürgerliche Rechtsstreit selbst; 2) der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche sich auf die Verhandlung streitiger bürgerlicher Rechtssachen beziehen. A) Der C. theilt sich für Deutschland in dieser… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zivilprozessordnung (Schweiz) — In der Schweiz hatte bis Ende 2010 jeder Kanton für die Zivilprozesse vor seinen Gerichten eine eigene Zivilprozessordnung. Die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen hatten sich historisch individuell entwickelt. Neue Zivilprozessordnungen (z. B.… …   Deutsch Wikipedia

  • Summarischer Proceß — (außerordentlicher Proceß), ein von dem regelmäßigen Verfahren in Civilstreitigkeiten od. Untersuchungssachen abweichender Proceß, dessen Zweck auf Beschleunigung der Sache durch Abkürzung u. Vereinfachung des Verfahrens gerichtet ist. A) Der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einrede — (Ausflucht, Exceptio, Praescriptio, Rechtsw.), 1) im allgemeineren Sinne jedes Vorbringen, wodurch sich eine der streitenden Parteien gegen den Angriff der anderen zu vertheidigen sucht; 2) im juristisch technischen Sinne des Civilrechts u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einrede — (exceptio), im Prozeß die Entkräftung der Klage durch entgegenstehende Thatsachen, welche der Excipient beweisen muß (reus excipiendo fit actor), im weiteren Sinne jeder Vertheidigungsgrund. Die verzögerliche (dilatorische) E. will die Klage nur… …   Herders Conversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”