- Erbschaftsanfall
Erbschaftsanfall ist der Übergang der Erbschaft auf den berufenen Erben. Vgl. Erbschaftserwerb.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Erbschaftsanfall ist der Übergang der Erbschaft auf den berufenen Erben. Vgl. Erbschaftserwerb.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Delation — (lat.), im römischen Strafprozeß soviel wie Anzeige; im gemeinen Erbrecht gleich Eintritt der Tatsachen, an die der Erbschaftserwerb (Akquisition) geknüpft war, Erbschaftsanfall (delatio hereditatis). Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon