Erbieten
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erbieten — erbieten,sich:⇨anbieten(II) … Das Wörterbuch der Synonyme
erbieten — er|bie|ten 〈V. refl. 110; hat; geh.〉 sich erbieten (etwas zu tun) sich bereiterklären * * * er|bie|ten, sich <st. V.; hat [mhd. erbieten = darreichen, anbieten] (geh.): sich bereit erklären (etw. zu tun); seine Dienste anbieten: er erbot sich … Universal-Lexikon
Erbieten — 1. Freundlichs erbieten findet friedliche statt. – Basler Chron., DLXXXV. 2. Schön erbieten ist halbe Speis. – Eiselein, 148. 3. Viel erbietens, wenig helffens. – Petri, II, 571 … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
erbieten — er·bie·ten, sich; erbot sich, hat sich erboten; [Vr] sich erbieten + zu + Infinitiv, geschr veraltet; anbieten, etwas zu tun ≈ sich zu etwas bereit erklären … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
erbieten — er|bie|ten, sich (gehoben) … Die deutsche Rechtschreibung
Erbieten — Er|bie|ten, das; s (gehoben) … Die deutsche Rechtschreibung
anheischig — an|hei|schig [ anhai̮ʃɪç]: in der Wendung sich anheischig machen (geh.): sich erbieten, etwas, was von andern für schwierig gehalten wird, zu tun: sie machte sich anheischig, die Beweise zu liefern. Syn.: sich ↑ anbieten. * * * ạn|hei|schig 〈Adj … Universal-Lexikon
uzbeudan — *uzbeudan germ., stark. Verb: nhd. entbieten, anbieten; ne. offer (Verb); Rekontruktionsbasis: ae., ahd.; Etymologie: s. *uz , *beudan; Weiterleben: ae. ā béod an … Germanisches Wörterbuch
Oblatĭo — (lat.), das freiwillige Erbieten zu etwas. O. ad idem, das freiwillige Erbieten zur Zahlung der nämlichen Kaufsumme, welche ein Andrer geboten hat, wodurch in gewissen Fällen das Vorkaufsrecht in Wirksamkeit tritt; O. ad jurandum,… … Pierer's Universal-Lexikon
Anstifter — Anstifter, im Strafrecht, wer einen andern zu einer strafbaren Handlung vorsätzlich bestimmt hat, sei es durch Geschenke oder Versprechen, durch Drohung, durch Mißbrauch des Ansehens oder der Gewalt, durch absichtliche Herbeiführung oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon