Eisenbahngeld

Eisenbahngeld

Eisenbahngeld, auf Verlangen jederzeit einlösliche Kassenscheine, deren Ausgabe bis zu einem gewissen Betrag früher einigen deutschen Eisenbahnverwaltungen (z. B. der Leipzig-Dresdener) zum Zweck erleichteter Aufbringung des Anlagekapitals gestattet war. Sie sind mit der Neuordnung des Banknotenwesens im Deutschen Reich (1874) verschwunden. Vgl. Bahngeld.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Eisenbahngeld — Eisenbahngeld, unverzinsliche Wertzeichen, in denen Eisenbahnverwaltungen bei Entstehung der ersten Eisenbahnen einen Teil ihres Anlagekapitals herauszugeben vom Staate die Berechtigung erhielten (z.B. Leipzig Dresdener Eisenbahn 500.000 Taler in …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eisenbahngeld — Eisenbahngeld. Von oder für Eisenbahnen sind Wertzeichen (Papiergeld, auch Scheidemünze) mit allen Eigenschaften des »Geldes« – d.i. öffentlicher Umlauf zu Zahlungen in bestimmter Höhe und Währung – nicht selten ausgegeben worden, z.B. in… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Bahngeld — Bahngeld, die Vergütung, die nach dem preußischen Eisenbahngesetz vom 3. Nov. 1838 einer Eisenbahngesellschaft gezahlt werden sollte, wenn Dritte auf ihrer Bahn zum Konkurrenzbetrieb zugelassen würden. Die gesetzliche Bestimmung kam jedoch nie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eisenbahnmuseum — Eisenbahnmuseum, planmäßige Sammlung von Gegenständen, die zur Veranschaulichung der technischen und sonstigen Entwicklung des Eisenbahnwesens eines Landes oder einzelner Eisenbahnen dienen; insbesondere von Modellen, Plänen, Abbildungen,… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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