Kassenschein

Kassenschein

Kassenschein (Kassenanweisungen, Kassenbillette), soviel wie Papiergeld, insbes. solches, das bei Zahlungen an Staatskassen zu seinem Nenngehalt angenommen (Steuerfundation) oder auch von bestimmten öffentlichen Kassen gegen Metallgeld eingelöst wird, wie mi Deutschen Reich die Reichskassenscheine (s. d.), in Österreich die Staatsnoten. K. heißen auch die von Depositenbanken ausgestellten, auf runde Summen lautenden unverzinslichen Scheine, die zur Übertragung von Depositen dienen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kassenschein — Kassenschein,   Kạssaschein, eine Art von Papiergeld, das von Staatskassen als Geldersatz ausgegeben wird und auf Verlangen jederzeit eingelöst werden muss. In Deutschland durften z. B. die Reichsbank und einige andere Notenbanken Kassenscheine… …   Universal-Lexikon

  • Kassenanweisungen — Kassenanweisungen, s. Kassenschein …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Treasure — (engl., spr. tresch r), Schatz; Treasurer, Schatzmeister; Lord High Treasurer (First Lord of the Treasury), Großschatzmeister; Treasury, Schatzkammer, Schatzamt; Treasury Note, Schatzschein, Kassenschein. Der First Lord of the Treasury in England …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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