Eisenbahngüteragenten

Eisenbahngüteragenten

Eisenbahngüteragenten, Personen, denen die Besorgung des Güterdienstes auf kleinern Stationen (Haltestellen) von Nebenbahnen gegen bestimmte Vergütung vertragsmäßig übertragen ist, werden unter anderm bei den sächsischen und bayrischen, ebenso bei einzelnen preußischen Lokalbahnen verwendet. Vgl. auch Eisenbahngüternebenstellen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Eisenbahnagenten — Eisenbahnagenten, von einzelnen Bahnverwaltungen, namentlich Österreichs, Frankreichs, Belgiens, Englands und der Vereinigten Staaten, an größern Verkehrsmittelpunkten des eignen Landes oder des Auslandes bestellte Personen, haben ihre Verwaltung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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