- Eisenbahnagenten
Eisenbahnagenten, von einzelnen Bahnverwaltungen, namentlich Österreichs, Frankreichs, Belgiens, Englands und der Vereinigten Staaten, an größern Verkehrsmittelpunkten des eignen Landes oder des Auslandes bestellte Personen, haben ihre Verwaltung über alle wichtigen Verkehrsverhältnisse fortlaufend zu unterrichten und das Interesse ihrer Verwaltung, auch durch Bekanntgabe von diese betreffenden Verkehrsverhältnissen (Tarifen, Fahrplänen etc.), in jeder Weise zu fördern. Güteragenten, s. Eisenbahngüteragenten.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.