Einseitige Schuldverhältnisse

Einseitige Schuldverhältnisse

Einseitige Schuldverhältnisse, vertragsmäßige Schuldverhältnisse, in denen durch den Vertragsabschluß der eine Kontrahent nur Gläubiger, der andre nur Schuldner werden kann, z. B. das Schenkungsversprechen, der Bürgschaftsvertrag. Zweiseitige oder gegenseitige Schuldverhältnisse dagegen sind solche, in denen sich zwei Verpflichtungen in der Weise gegenüberstehen, daß Versprechen und Gegenversprechen sich gegenseitig bedingen, z. B. Kauf.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …   Deutsch Wikipedia

  • Kündigungserklärung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …   Deutsch Wikipedia

  • Ordentliche Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …   Deutsch Wikipedia

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