Einseitige Rechtsgeschäfte

Einseitige Rechtsgeschäfte

Einseitige Rechtsgeschäfte, diejenigen Rechtsgeschäfte, die durch die Willenserklärung einer Person zu stande kommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet empfangsbedürftige e. R., d.h. solche, die einer bestimmten Person gegenüber vorgenommen werden müssen, z. B. Kündigung, und nicht empfangsbedürftige, d.h. solche, die sofort gültig sind und keiner Erklärung einem andern gegenüber bedürfen, z. B. Testament. Zweiseitige Rechtsgeschäfte dagegen können nur durch den übereinstimmenden Willen von zwei oder mehr Personen zu stande kommen, z. B. Verträge, d.h. durch Angebot und Annahme zu stande gekommene Rechtsgeschäfte.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Einseitige Rechtsgeschäfte — Einseitige Rechtsgeschäfte, Rechtsgeschäfte, bei denen die Erklärung nur einer Partei die entsprechenden rechtlichen Wirkungen hervorruft, z.B. beim Testament oder bei der Auslobung. Zweiseitige Rechtsgeschäfte sind solche, bei welchen die… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • einseitige Rechtsgeschäfte — ⇡ Rechtsgeschäfte, die nur aus einer ⇡ Willenserklärung bestehen. Empfangsbedürftige e.R. werden nur wirksam, wenn sie dem Erklärungsgegner zugehen, z.B. ⇡ Kündigung, ⇡ Anfechtung, ⇡ Rücktritt; nicht empfangsbedürftiges e.R. ist z.B. Errichtung… …   Lexikon der Economics

  • Rechtsgeschäfte — sind private Willenserklärungen. die bezwecken und an sich geeignet sind, private Rechtsverhältnisse hervorzurufen. Man unterscheidet einseitige R., d. h. solche, die durch die Willenserklärung einer einzigen Person zustande kommen. Je nachdem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsgeschäfte — Tatbestände, die eine ⇡ Willenserklärung oder eine Mehrheit von solchen enthalten und von der Rechtsordnung als Grund für den Eintritt der als gewollt bezeichneten Rechtswirkung anerkannt sind. Durch R. können die einzelnen ihre rechtlichen… …   Lexikon der Economics

  • Einwilligungsvorbehalt — Angeordnete Einwilligungsvorbehalte in der Bundesrepublik Deutschland Der Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die die Geschäftsfähigkeit des… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gestaltungsgeschäft — Gestaltungsgeschäfte sind im deutschen Zivilrecht einseitige Rechtsgeschäfte, durch die eine Person ohne Mitwirkung anderer auf eine bestehende Rechtslage einwirken sie „gestalten“ kann. Die im Gestaltungsgeschäft enthaltene Willenserklärung wird …   Deutsch Wikipedia

  • Verpflichtetsein — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Im deutschen Zivilrecht ist ein Rechtssubjekt verpflichtet, wenn sich ein Schuldverhältnis im engeren Sinne gegen es… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsgeschäft — Rechtsgeschäft, Willensakt, wodurch ein Recht begründet, verändert oder aufgehoben wird. (S. Einseitige Rechtsgeschäfte.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schweigen (Recht) — Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet weder „Ja“ noch „Nein“, weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten des Schweigens 2.1… …   Deutsch Wikipedia

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