Eingebrachtes Gut

Eingebrachtes Gut

Eingebrachtes Gut, s. Ehegüterrecht, S. 402, und Mitgift.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • eingebrachtes Gut — eingebrachtes Gut,   die Güter, die ein Ehegatte als sein Vermögen in die Ehe einbringt. Am eingebrachten Gut der Ehefrau hatte der Ehemann im bis zum 31. 3. 1953 gültigen gesetzlichen Güterstand (Güterstand der Verwaltung und Nutznießung durch… …   Universal-Lexikon

  • Eingebrachtes Gut — Eingebrachtes Gut, siehe Mitgift …   Damen Conversations Lexikon

  • Eingebrachtes — Eingebrachtes, dasjenige Gut, welches so eingebracht ist, daß dadurch einem andern Rechte erwachsen; bes. im Ehelichen Güterrecht (s.d.) dasjenige Gut, was jeder der Ehegatten beim Abschluß der Ehe besitzt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nutzverwaltung — Die Nutzverwaltung (teilweise auch Verwaltungsgemeinschaft genannt) war bis 1953 der gesetzliche Güterstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Juristisch wird sie als ehemännliche Verwaltung und Nutznießung am eingebrachten Gut der Frau… …   Deutsch Wikipedia

  • Einbringen — Einbringen, verb. irreg. act. (S. Bringen,) hinein bringen; doch nur in verschiedenen einzelnen Fällen und mit allerley Nebenbegriffen. 1. Eigentlich. Die Feldfrüchte einbringen, sie von dem Felde in die Scheuern schaffen. Ihr säet viel und… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Krankheit — (lat. Morbus, in zusammengesetzten Wörtern oft griech. nosos, pathos), die Abweichung einzelner oder aller Organe des Körpers von dem normalen Verhalten, wie es zur Erhaltung des Organismus und seiner vollkommenen Leistungsfähigkeit erforderlich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Weibervermögen — geht über alle Schulden. – Graf, 154, 100. Bei Auflösung der Ehe wird eingebrachtes Gut von des Mannes Nachlass ausgeschieden, und ist eine Minderung eingetreten, so haftet dafür des Mannes Gut vor allen andern Schulden, Miethzins u.s.w.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Супруги в гражданском праве — Брак создает между С. отношения как личные (см. Власть, Женщина и сл.), так и по имуществу. У древних римлян жена, по общему правилу, поступала под власть мужа (см. Manus). Процесс эмансипации замужней женщины сводился в римском праве к… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Errungenschaft — Errungenschaft, eheliche (collaboratio), umfaßt allen Vermögenszuwachs, welcher nicht eingebrachtes Gut, sondern durch eheliche Wirthschaft, Erwerb, Ersparniß an Früchten u. Lohn, u. Zinsen der eingebrachten Güter gewonnen worden ist. Wie… …   Herders Conversations-Lexikon

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