- Eidliche Versicherung
Eidliche Versicherung der Wahrheit, s. Eid und Glaubhaftmachung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Eidliche Versicherung der Wahrheit, s. Eid und Glaubhaftmachung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Versicherung — (Assekuranz, franz. Assurance, engl. Insurance, ital. Assicuranza), 1) im juristischen Sinne der selbständige Vertrag, durch den der eine Teil (Assekurant, Assekuradeur, Versicherer, assureur, underwriter, assicuratore) gegen Entgelt (Prämie,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
eidliche Vernehmung — kommt nur bei anderen Personen (§ 33 II AO) als den Beteiligten in Betracht (§ 94 AO). E.V. kann durchgeführt werden, wenn die Behörde mit Rücksicht auf die Bedeutung der Auskunft oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Auskunft die… … Lexikon der Economics
eidesstattliche Versicherung — Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Die e.V. ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder zugelassen, kann aber auch sonst in einem förmlichen Beweisverfahren vor einer Behörde als Grundlage für eine Entscheidung abgegeben … Lexikon der Economics
Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… … Pierer's Universal-Lexikon
Eid [1] — Eid (Eidschwur, Juramentum, Jusjurandum), die feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes. Die Bedeutung einer derartigen Beteurung gehört zunächst dem Gebiete der Moral und dem der Religion an. Die Verpflichtung des Schwörenden zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verfassungseid — Verfassungseid, die eidliche Versicherung des Souveräns. daß er der Verfassung und den Gesetzen des Landes gemäß regieren werde. Nach manchen Verfassungen. z. B. nach der preußischen, wird ein eidliches Gelöbnis des Monarchen in Gegenwart der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Affidat — (v. mittellatein., affidare, beschwören) 1) Belehnter, Lehnsmann; 2) Schutzverwandter. Daher: Affidation, gegenseitiger Vertrag, Miethcontract. Affidavit (engl., spr. Ässidäwwit,) 1) eidliche Versicherung vor Gericht; auch 2) ein vor Gericht… … Pierer's Universal-Lexikon
Schwören — Schwören, verb. irreg. ich schwöre, du schwörst etc. Imperf. ich schwor, (im gemeinen Leben, schwur;) Mittelw. geschworen; Imperat. schwöre. Es wird so wohl absolute und als ein Neutrum gebraucht, da es denn das Hülfswort haben erfordert, als… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Eidlich — Eidlich, adj. et adv. in Gestalt eines Eides, oder vermittelst eines Eides. Etwas eidlich betheuern, versprechen, angeloben. Eine eidliche Versicherung. Ein eidlicher Vertrag. Eidliche Verzicht leisten … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Dänemark [1] — Dänemark (Danmark, Geogr. u. Statistik), europäisches Königreich; das kleinste der drei sogenannten skandinavischen Reiche; nördlich von Deutschland, sudlich von Schweden; im O. von der Ostsee, im NO. vom Kattegat, im NW. vom Skager Rack, im W.… … Pierer's Universal-Lexikon