- Ehrloser Lebenswandel
Ehrloser Lebenswandel als Grund zur Entziehung des Pflichtteils (s. d.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Ehrloser Lebenswandel als Grund zur Entziehung des Pflichtteils (s. d.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Anrüchigkeit — Anrüchigkeit, im allgemeinen übler Ruf. In der Rechtswissenschaft bedeutet A. oder Unehrlichkeit eine Schmälerung der bürgerlichen Ehre und demgemäß der Rechtsfähigkeit, welche die Folge gewisser Eigenschaften einer Person war. Solche… … Meyers Großes Konversations-Lexikon