Ehrenzahlung

Ehrenzahlung

Ehrenzahlung, s. Wechsel.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ehrenzahlung — Ehrenzahlung, s. Ehrenannahme …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ehrenzahlung — Ehrenzahlung,   Ehreneintritt.   …   Universal-Lexikon

  • Ehrenzahlung — ⇡ Ehreneintritt …   Lexikon der Economics

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehreneintritt — 1. Begriff: Das wechselrechtliche Eintreten für einen notleidenden Wechsel, um ⇡ Rückgriff, bes. mangels Annahme oder mangels Zahlung, zu vermeiden (Art. 55 ff. WG). E. erfolgt zu Gunsten eines bestimmten Rückgriffsschuldners, und zwar durch die… …   Lexikon der Economics

  • Ehrenannahme — (Ehrenakzept) und Ehrenzahlung, beides zusammen auch Intervention genannt, im Wechselrecht die Annahme (Akzeptation) und Zahlung des Wechsels durch eine andere Person (den Honoranten, zunächst eine sog. Notadresse, dann jede beliebige dritte… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Intervenieren — (lat.), dazwischentreten, vermitteln; in der Rechtssprache: in einen anhängigen Rechtsstreit als Nebenpartei eintreten; im Wechselverkehr: einen Wechsel zu Ehren des Ausstellers oder eines Giranten einlösen; daher Intervention, Ehrenannahme… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Martin Buchwald — (* 28. September 1884 in Zwickau; † nach 1945) war ein deutscher Reichsgerichtsrat. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Schriften 3 Mitgliedschaften 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Ehreneintritt — Ehreneintritt,   Schutzmaßnahme für Wechselschuldner (Intervention), die gemäß Art. 55 63 Wechselgesetz bestimmte Wechselbeteiligte (Wechselschuldner wie Aussteller, Indossant, Wechselbürge) davor schützen soll, dass ihre kaufmännische Reputation …   Universal-Lexikon

  • Intervention — I. Wirtschaftspolitik:Staatlicher Eingriff in das Wirtschaftsgeschehen (⇡ Interventionismus). II. Betriebswirtschaft: 1. Allgemein: Eine von außen initiierte Einflussnahme auf ein System, indem das für das System relevante Umfeld (Kontext)… …   Lexikon der Economics

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