Ehebetrug

Ehebetrug

Ehebetrug (Ehe-Erschleichung), umfaßt nach § 170 des deutschen Strafgesetzbuches zwei Fälle. 1) die arglistige Verschweigung eines gesetzlichen Ehehindernisses bei Eingehung der Ehe dem andern Teil gegenüber; 2) die arglistige Verleitung des andern Teiles zur Eheschließung mittels einer solchen Täuschung, die den Getäuschten berechtigt, die Gültigkeit der Ehe anzufechten. Die Strafe beträgt Gefängnis nicht unter drei Monaten; jedoch tritt die Verfolgung nur auf Antrag des getäuschten Teiles ein, und die Strafbarkeit des Schuldigen ist dadurch bedingt, daß aus einem dieser Gründe die Ehe aufgelöst worden ist.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ehebetrug — Ehebetrug, bei Eingehung einer Ehe die absichtliche Täuschung des einen Teils durch den andern über eine Tatsache, die dazu berechtigt, die Gültigkeit der Ehe anzufechten; bedroht mit Gefängnis nicht unter drei Monaten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ehebetrug — Der Ehebetrug (teilweise auch: „Eheerschleichung“) war ein in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Inkrafttreten des 4. Strafrechtsreformgesetzes (vom 23. November 1973; BGBl. 1973 I S. 1725) geltender Straftatbestand, der den… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehebetrug — Ehe|be|trug 〈m. 1; unz.; Rechtsw.〉 Verschweigen eines gesetzl. Ehehindernisses bei Eingehen der Ehe * * * Ehe|be|trug, der (Rechtsspr. früher): arglistiges Verschweigen eines gesetzlichen Ehehindernisses beim Eingehen einer Ehe …   Universal-Lexikon

  • Eheerschleichung — Der Ehebetrug (tlw. auch „Eheerschleichung“) war ein in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Inkrafttreten des 4. Strafrechtsreformgesetzes (vom 23. November 1973; BGBl. 1973 I S. 1725) geltender Straftatbestand, der den Personenstand schützen… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehedelikte — Ehedelikte, alle diejenigen strafbaren Handlungen, die sich auf die staatliche Eheordnung beziehen. Es gehören hierher: 1) der Ehebetrug (s. d.) oder die Ehe Erschleichung; 2) die Doppelehe (s. Bigamie); 3) der Ehebruch (s. d.); 4) die Handlung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehe-Erschleichung — Ehe Erschleichung, s. Ehebetrug …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erschleichung — Erschleichung, in der Rechtssprache die unerlaubte Handlung, wodurch man irgend etwas mittels List, Verstellung, Betrug erreicht, z. B. eine Erbschaft, ein Amt (Amtserschleichung, s. Ambitus), eine Verfügung einer Behörde. E. der Ehe, s.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Personenstand — (Zivilstand, Familienstand), die rechtliche Stellung eines Menschen in Ansehung seiner durch eheliche oder außereheliche Geburt, durch Annahme an Kindes Statt oder durch Verheiratung begründeten Familienverhältnisse. Die Beurkundung des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sittlichkeitsverbrechen — (Unzuchtsdelikte, Fleischesverbrechen, Delicta carnis), strafbare Handlungen, die in einer gesetzwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes bestehen. Das ältere Recht betrachtete den außerehelichen Geschlechtsverkehr (Hurerei, Fornikation)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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