Editionsantrag
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Edition — (lat.), Ausgabe, Herausgabe eines Buches (s. Ausgabe). Im Rechtsleben bedeutet E. soviel wie Vorlegung einer Urkunde. Eine Verpflichtung hierzu (die sogen. Editionspflicht) besteht nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 422, 423) in Ansehung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon