Ediktālladung

Ediktālladung

Ediktālladung (Ediktalien, Ediktalzitation, öffentliche Ladung, Aufgebot), die öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung gewisser Rechtsansprüche innerhalb bestimmter Frist bei deren Verlust; auch die öffentliche gerichtliche Ladung; Ediktalverfahren, das in solchen Fällen vorgeschriebene Verfahren. Ediktalladungen ergehen insbes. im Konkursprozeß (s. Konkurs) und im Aufgebotsverfahren (s. d.). Über die öffentliche Ladung im Strafverfahren s. Ladung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ladung [2] — Ladung (Vorladung, Zitation, Ajournement), die an eine Person gerichtete Aufforderung zum Erscheinen vor einer Behörde. Eine L. kann schriftlich oder mündlich, unter Androhung von Strafen oder sonstigen Rechtsnachteilen oder ohne solche Androhung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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