Echtlosigkeit — Echtlosigkeit, altdeutsches Recht: Verlust der Rechtsfähigkeit (ēlos, »gesetzlos«). Echtlosigkeit bestand durch Abstammung von echtlosen Eltern oder trat durch Strafurteil oder Acht ein und hatte Verwirkung von Ehre und Rechtsschutz zur Folge.… … Universal-Lexikon
Echtlosigkeit — Echtlosigkeit, im älteren deutschen Rechte so v.w. Anrüchigkeit, s.u. Ehre B) b) … Pierer's Universal-Lexikon
Echtlosigkeit — Echtlosigkeit, im deutschen mittelalterlichen Recht der Zustand völliger Rechtlosigkeit … Kleines Konversations-Lexikon
Ehre — (Existimatio, Dignitas, Rechtsw.), 1) als rechtlicher Begriff die ungeschmälerte Rechtsfähigkeit, welche der Staat dem Staatsbürger auf den Grund der jeder Persönlichkeit präsumtiv zukommenden sittlichen Achtung beilegt. Diese äußere Achtung… … Pierer's Universal-Lexikon
Friedelosigkeit — (Echtlosigkeit), im Mittelalter Entzug von Recht u. Ehre. Wie der Geächtete (exlex, out law) den Frieden und das Recht gebrochen, so soll er auch keinen Frieden u. kein Recht finden. Gemilderter Nachklang unser bürgerl. Tod (mort civile) … Herders Conversations-Lexikon