Dotālgrundstücke

Dotālgrundstücke

Dotālgrundstücke (Fundus dotalis) hießen im frühern Rechte die bei Gütertrennung von der Frau in die Ehe gebrachten Grundstücke, bez. Stücke sonstigen unbeweglichen Gutes; sie konnten vom Manne nur ganz ausnahmsweise veräußert werden. Vgl. auch Ehegüterrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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