Dotālgerichte
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Dotalen — (v. lat.), 1) bei den Römern Sklaven u. Sklavinnen, welche ein Vater seiner Tochter bei ihrer Verheirathung in der Mitgift mitgab u. die daher auch mit der Dos Miteigenthum des Mannes wurden; 2) (Dotalbauern, Pfarrbauern, Wiedemuthsleute), Bauern … Pierer's Universal-Lexikon
Dotālen — (lat.), bei den Römern Sklaven oder Sklavinnen, die ein Vater seiner Tochter bei deren Verheiratung mit der Mitgift (dos) übergab, und die demzufolge auch Eigentum des Mannes wurden. Jetzt sind D. (Dotal oder Pfarrbauern, Widemutsleute) solche… … Meyers Großes Konversations-Lexikon