- Dispositionsschein
Dispositionsschein, die Empfangsbescheinigung, die für hinterlegte oder auf Kontokorrent gegebene und dem Deponenten zu jeder Zeit zur Verfügung stehende Gelder ausgestellt wird.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Dispositionsschein, die Empfangsbescheinigung, die für hinterlegte oder auf Kontokorrent gegebene und dem Deponenten zu jeder Zeit zur Verfügung stehende Gelder ausgestellt wird.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Dispositionsschein — spezieller Verpflichtungsschein eines Bankiers (§ 363 I HGB), mit dem dieser sich als Aussteller Dritten gegenüber zur Leistung eines bestimmten Betrages verpflichtet … Lexikon der Economics