Dispositionsschein

Dispositionsschein

Dispositionsschein, die Empfangsbescheinigung, die für hinterlegte oder auf Kontokorrent gegebene und dem Deponenten zu jeder Zeit zur Verfügung stehende Gelder ausgestellt wird.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dispositionsschein — spezieller Verpflichtungsschein eines Bankiers (§ 363 I HGB), mit dem dieser sich als Aussteller Dritten gegenüber zur Leistung eines bestimmten Betrages verpflichtet …   Lexikon der Economics

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