Akzeptant
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Akzeptant — Als Bezogener (oder Trassat) wird im Geschäftsleben jene Person bezeichnet, die einen Geldbetrag bezahlen soll, über den ein Wechsel oder ein Scheck ausgestellt ist. Inhaltsverzeichnis 1 Wechsel 2 Scheck 3 Rechtsgrundlage 4 Weblinks // … Deutsch Wikipedia
Akzeptant — Ak|zep|tạnt 〈m. 16〉 jmd., der einen Wechsel akzeptiert [<frz. acceptant „annehmend“ <lat. acceptans; zu acceptare „annehmen“] * * * Ak|zep|tạnt, der; en, en [lat. acceptans (Gen.: acceptantis), 1. Part. von: acceptare, ↑ akzeptieren]: a)… … Universal-Lexikon
Akzeptant — Ak|zep|tạnt 〈m.; Gen.: en, Pl.: en〉 jmd., der einen Wechsel akzeptiert, Bezogener [Etym.: <frz. acceptant, Part. Präs. zu accepter »annehmen« <lat. acceptare] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Akzeptant — Annehmer; Bezogener eines gezogenen Wechsels, der durch die Annahme (⇡ Akzept) zum Hauptschuldner wird … Lexikon der Economics
Akzeptant — Ak|zep|tant der; en, en <aus lat. acceptans, Gen. acceptantis, Part. Präs. von acceptare, vgl. ↑akzeptieren>: 1. der durch das Akzept (1) zur Bezahlung des Wechsels Verpflichtete (der Bezogene). 2. Empfänger, Aufnehmender … Das große Fremdwörterbuch
Akzeptant — Ak|zep|tạnt, der; en, en (Bankwesen der zur Bezahlung des Wechsels Verpflichtete; Bezogener) … Die deutsche Rechtschreibung
Akzeptantin — Ak|zep|tạn|tin, die; , nen: w. Form zu ↑ Akzeptant. * * * Ak|zep|tạn|tin, die; , nen: w. Form zu ↑Akzeptant … Universal-Lexikon
Bezogener — (oder Trassat) ist der aus einem Wechsel oder einem Scheck zur Zahlung verpflichtete Schuldner. Wechsel Bei einem Wechsel ist die Anerkennung der Schuld durch das Akzept, die üblicherweise quer angebrachte Unterschrift auf der Urkunde, auf der… … Deutsch Wikipedia
Trassat — Als Bezogener (oder Trassat) wird im Geschäftsleben jene Person bezeichnet, die einen Geldbetrag bezahlen soll, über den ein Wechsel oder ein Scheck ausgestellt ist. Inhaltsverzeichnis 1 Wechsel 2 Scheck 3 Rechtsgrundlage 4 Weblinks // … Deutsch Wikipedia
Akzept — (lat., »angenommen«), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des Bezogenen (Trassaten), bez. auch des Notadressaten, daß er den in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme (»akzeptiere«). Der Bezogene wird dadurch als … Meyers Großes Konversations-Lexikon