Dilatorĭum

Dilatorĭum

Dilatorĭum (lat.), Fristbefehl, Aufschubsverordnung; dilatorisch, aufschiebend; daher dilatorische Einrede, Frist, Ladung (s. Einrede etc.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dilatĭon — (v. lat., Rechtsw.), Aufschub, die Verlängerung einer, zu einem rechtlichen Acte gewährten Frist; daher Dilationsgesuche (s.u. Termin) u. Dilationsschein, Bescheinigung über die gestattete Fristverlängerung. Dilatorisch, aufschiebend, verzögernd; …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dilation — (lat.), Aufschub, die zur Vornahme eines rechtlichen Aktes gewährte Frist; dilatōrisch, aufschiebend, verzögernd; dilatorische Einreden, dem Klageanspruch nicht dauernd, sondern nur zeitweise entgegenstehende; dilatorische Frist, s. Frist.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Dilation — (lat. dilatio), Aufschub, besonders einer gerichtlichen Frist; dilatorisch, aufschiebend; Dilatorium, der durch richterliche Entscheidung gegebene Aufschub …   Herders Conversations-Lexikon

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