- Dienstzulage
Dienstzulage, die monatliche Zulage, die außer den allgemeinen Gebührnissen für gewisse Dienstgrade und-Stellen ausgeworfen ist. Die D. geht in der Regel auf den Stellvertreter über.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Dienstzulage, die monatliche Zulage, die außer den allgemeinen Gebührnissen für gewisse Dienstgrade und-Stellen ausgeworfen ist. Die D. geht in der Regel auf den Stellvertreter über.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Dienstzulage — Dienst|zu|la|ge 〈f. 19〉 Gehaltserhöhung nach einem bestimmten, im Dienst verbrachten Zeitraum … Universal-Lexikon
Pension — Offiziere, einschl. Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der kaiserlichen Marine und der kaiserlichen Schutztruppen. Im deutschen Heer hat jeder aktive Offizier und Sanitätsoffizier nach dem Reichsgesetz vom 31. Mai 1906 Anspruch auf eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Dezernenten — Dezernenten, bei den preußischen Staatseisenbahnen und den Reichseisenbahnen in Elsaß Lothringen übliche Bezeichnung der höheren Beamten, die bei den Eisenbahnbehörden (Eisenbahnzentralamt, Generaldirektion, Eisenbahndirektionen) nach Maßgabe des … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Dienstenthebung — Dienstenthebung, vorläufige, Suspendierung (suspension from service; suspension; sospensione) hat im Gegensatz zu der vollständigen Entlassung aus dem Dienste den Zweck, einen Beamten, der eines so schweren Dienstvergehens verdächtig ist, daß… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens