Gebührnisse

Gebührnisse

Gebührnisse des Soldaten, s. Kompetenzen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Beschwerde — Beschwerde, im allgemeinen jede Klage über eine angeblich verletzende Handlungsweise, namentlich über das Vorgehen eines Vorgesetzten, über eine obrigkeitliche Anordnung oder über die sonstige Maßregel einer Behörde. Die einzelnen Tatsachen,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geldverpflegung — Geldverpflegung, Gehalt der Offiziere, Löhnung der Unteroffiziere und Gemeinen und sonstige Gebührnisse an Geld …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kompeténz — (lat.), Zuständigkeit, Befugnis; der gesetzliche Wirkungskreis einer öffentlichen Stelle, namentlich einer Behörde (s. Zuständigkeit); auch das jemand von Rechts wegen Zukommende, das ihm nicht entzogen werden darf, z. B. die Gebührnisse des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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