Devastationsklage

Devastationsklage

Devastationsklage, Klage des Hypothekengläubigers wegen unwirtschaftlicher Behandlung des verpfändeten Grundstücks durch den Schuldner die Gefährdung zu unterlassen oder zu beseitigen, unter Stellung einer angemessenen Frist. Nach fruchtlosem Verlauf derselben wird auf anderweitige Hypothekenbestellung, bez. auf Befriedigung aus dem Grundstück auch vor eingetretener Fälligkeit der Forderung angetragen. Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, § 1133 und 1134.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hypothek — Hy|po|thek 〈f. 20〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen ● eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen; ein Grundstück mit Hypotheken belasten [<grch …   Universal-Lexikon

  • Devastation — (lat.), Verheerung; devastieren, verwüsten. Devastationsklage, Klage, welche der Hypothekgläubiger wegen erheblicher Verschlechterungen des ihm verpfändeten Grundstücks auf Sicherheitsmaßregeln und Rückzahlung vor Verfall der Hypothek erheben… …   Kleines Konversations-Lexikon

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