- Deservīten
Deservīten (lat.), Gebühren für geleistete Dienste, besonders das Honorar eines Rechtsanwalts oder Arztes für seine Bemühungen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Deservīten (lat.), Gebühren für geleistete Dienste, besonders das Honorar eines Rechtsanwalts oder Arztes für seine Bemühungen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Deservīten — (v. lat. Deservitum, Rechtsw.), die Gebühren des Advocaten, die er wegen der für seinen Vollmachtgeber besorgten Geschäfte von demselben fordern kann. Ihr Betrag richtet sich nach den bestehenden Taxordnungen, u. die Liquidation (Berechnung)… … Pierer's Universal-Lexikon
Deserviten — Deservīten (lat.), die Gebühren des Rechtsanwalts … Kleines Konversations-Lexikon
Deserviten — Deserviten, Gebühren des Advokaten. Nach älterm röm. Recht war jede Bezahlung von Rednern verboten; später änderte sich das und es bestehen jetzt häufig bestimmte Taxenordnungen. Der Advocat unterliegt für die Ansätze seiner D. der Controlle des… … Herders Conversations-Lexikon
Advocat — (v. lat., Sachwalter, Anwalt, Rechtsfreund, in der Schweiz Fürsprech), Rechtsgelehrter, welcher bei gerichtlichen Verhandlungen die Gerechtsame eines Anderen (seines Clienten) im Auftrage desselben wahrnimmt. Das gemeine Recht berechtigt zur… … Pierer's Universal-Lexikon
Anwalt — (lat. Procurator), 1) ein Bevollmächtigter zu einem bestimmten Geschäft, vorzüglich vor Gericht: 2) der Vertreter einer streitenden Partei im Civilproceß, welcher Handlungen für dieselbe vornimmt u. sie überall repräsentiren kann, außer bei einer … Pierer's Universal-Lexikon