Delkredĕre

Delkredĕre

Delkredĕre (ital., franz. Ducroire, engl. Guaranty oder Guarantee), eine im Kommissionsgeschäft übliche Art der Kreditversicherung. Durch den Delkrederevertrag übernimmt der Kommissionär gegen Zahlung einer besondern Provision seinem Auftraggeber gegenüber die Haftung für die Erfüllung des Vertrages. Jedoch steht der Kommissionär nur dann D., wenn dies von ihm übernommen oder am Orte seiner Niederlassung Handelsgebrauch ist (§ 394 des Handelsgesetzbuchs). Die Delkredereprovision ist je nach der Dauer und Größe des Risikos verschieden (meist 1–2, seltener 3 und mehr Prozent). Nach kaufmännischem Sprachgebrauch versteht man unter Delkrederekonto das Konto für unsichere Forderungen. Aktiengesellschaften, Vorschußvereine etc. bilden zuweilen einen Delkrederefonds, indem sie die zweifelhaften Forderungen mit ihrem Nennbetrag in die Aktiva der Bilanz einsetzen und die wahrscheinlichen Verluste an denselben durch einen Passivposten ausdrücken (Spezialreserve, Reservefonds für zweifelhafte Forderungen).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • delkredere — delkrèdere m DEFINICIJA trg. jamčevina, jamstvo SINTAGMA delkredere osiguranje kreditno osiguranje u kojem se kao osiguranik javlja vjerovnik osiguravajući time svoja potraživanja od dužnika; delkredere provizija dodatna provizija koju komitent… …   Hrvatski jezični portal

  • Delkredere — Delkredĕre (ital.), Bürgschaftsübernahme in Handelsgeschäften, bes. die übernommene Verbindlichkeit des Kommissionärs, für richtigen Eingang des Kaufpreises für durch ihn verkaufte Waren zu haften (D. stehen); dann die Gebühr für eine solche… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Delkredere — Das Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger (Kreditgeber) die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Delkredere — Del|kre|de|re 〈n.; , 〉 Haftung für eine Forderung ● Delkredere stehen für ... [<ital. del credere „(Bürgschaft) des Glaubens“] * * * Delkredere   [italienisch] das, / ,    1) Handelsrecht: eine vertraglich übernommene Garantie für die… …   Universal-Lexikon

  • delkrédere — m neskl. (ẹ̑) ekon. jamstvo posrednika prodajalcu, da bo na kredit prodano blago plačano: dobiti delkredere; nagrada za delkredere …   Slovar slovenskega knjižnega jezika

  • Delkredere — Del|kre|de|re 〈n.; Gen.: , Pl.: 〉 Haftung für eine Forderung; Delkredere stehen für… [Etym.: <ital. del credere »(Bürgschaft) des Glaubens«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Delkredere — I. Handelsrecht:Gewährleistung für den Eingang einer Forderung. Die dem ⇡ Kommissionär gegenüber dem ⇡ Kommittenten bzw. dem ⇡ Handelsvertreter gegenüber seinem Geschäftsherrn obliegende unmittelbare persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten… …   Lexikon der Economics

  • Delkredere — Del|kre|de|re* das; , <aus it. del credere »(Bürgschaft) des Glaubens«>: 1. Haftung für den Eingang einer Forderung. 2. Wertberichtigung für voraussichtliche Ausfälle von Außenständen …   Das große Fremdwörterbuch

  • Delkredere — Del|kre|de|re, das; , <italienisch> (Wirtschaft Haftung; Wertberichtigung für voraussichtliche Ausfälle) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Delcredere — Das Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Es… …   Deutsch Wikipedia

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