- Debitkommissionen
Debitkommissionen (lat.), von den vormaligen deutschen Reichsgerichten in Schuldsachen der Reichsstände ernannte Kommissionen, die mit Untersuchung des Vermögensbestandes, gütlicher Verhandlung und Verwaltung des Konkurses beauftragt waren.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.