Debitkommissionen

Debitkommissionen

Debitkommissionen (lat.), von den vormaligen deutschen Reichsgerichten in Schuldsachen der Reichsstände ernannte Kommissionen, die mit Untersuchung des Vermögensbestandes, gütlicher Verhandlung und Verwaltung des Konkurses beauftragt waren.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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