- Daltonsches Gesetz
Daltonsches Gesetz, von Dalton (s.d. 1) 1802 aufgestelltes Gesetz, nach dem in einer Mischung verschiedener chemisch nicht auseinander wirkender Gase der gesamte auf die Gefäßwände ausgeübte Druck gleich ist der Summe der Einzeldrucke, die jedes Gas für sich allein ausüben würde. Für gesättigte Dämpfe lautet das Daltonsche Gesetz: Die Spannkraft des gesättigten Dampfes einer Flüssigkeit in einem mit Gas erfüllten Raum ist derjenigen im leeren Raume gleich. Von diesem Gesetz zeigen sich ähnlich wie bei dem Mariotte-Gay-Lussacschen Gesetz kleine Abweichungen. Die Summe der Partialdrucke zweier Gase in getrenntem Zustand ist meist größer als der von ihrer Mischung ausgeübte Gesamtdruck, und bei hohen Drucken kann der Unterschied ziemlich beträchtlich sein. Nachdem für einen bestimmten Druck ein Maximum des Unterschiedes erreicht ist, beginnt der Unterschied bei weiterer Verminderung des Volumens abzunehmen und verschwindet sogar für ein gewisses sehr kleines Volumen, bei dem sonach das Daltonsche Gesetz streng richtig ist. Wird das Volumen noch mehr verkleinert, so ergibt sich der Gesamtdruck größer als die Summe der Partialdrucke, d. h. der Unterschied wird negativ und erreicht bald beträchtliche Werte. Aus diesem Verhalten kann man schließen, daß beim Zusammendrücken von Gasgemischen die Molekularkräfte und die räumliche Ausdehnung der Moleküle eine Rolle spielen. Die Spannkraft des gesättigten Dampfes einer Flüssigkeit in einem Gas ist im allgemeinen kleiner als die entsprechende Spannkraft im leeren Raum. Doch wird für sehr starke Kompressionen der weniger flüchtige Bestandteil (z. B. die Kohlensäure in einem Gemisch von Stickstoff und Kohlensäure) unter dem normalen Druck seines gesättigten Dampfes sich nicht mehr verflüssigen, weil unter Umständen seine kritische Temperatur unter dem Einfluß des beigemischten Gases sich erheblich erniedrigt. Vgl. Absorption.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.