Buchforderungen

Buchforderungen

Buchforderungen gegen Reich oder Bundesstaat sind Forderungen der Besitzer von Schuldverschreibungen des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaats, die auf den Namen des Inhabers zufolge Antrags desselben in das Reichsschuldbuch (s.d.) oder das Schuldbuch eines Bundesstaats eingetragen sind. Diese B. können zu drei Vierteln ihres Kurswertes als Sicherheitsleistung verpfändet werden (§ 232, 236 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Derartige Staatsschuldbücher (s.d.) bestehen zurzeit in Preußen, Sachsen, Sachsen-Weimar, Braunschweig. Die Heimat des Staatsschuldenbuches (Grand-Livre) ist Frankreich.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Buchforderungen — Buchforderungen,   Forderungen, die in den Geschäftsbüchern ausgewiesen sind, insbesondere gegenüber Warenabnehmern (Debitoren). Gegensatz: Buchschulden …   Universal-Lexikon

  • Buchforderungen — die in den Geschäftsbüchern vermerkten Forderungen, in erster Linie gegenüber Warenabnehmern: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, ⇡ Debitoren. Verrechnung mit ⇡ Kreditoren unzulässig. Bei der Bilanzierung sind uneinbringliche… …   Lexikon der Economics

  • Reichsschuldbuch — Reichsschuldbuch, amtliches Register, in das die Darlehnsforderungen an die Reichskasse in Form von Buchschulden (s. Buchforderungen) eingetragen werden. S. Staatsschuldbuch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Josef Haubrich — Portrait Dr. Josef Haubrich von Heinrich Hoerle (1931) Josef Haubrich (* 15. Juni 1889 in Köln; † 4. September 1961[1] in Bad Münstereifel) war ein Kölner Jurist und Kunstsammler …   Deutsch Wikipedia

  • Klaus C. Engelen — (* 20. Juli 1936 in Düsseldorf) ist ein deutscher Wirtschaftsjournalist. Leben Engelen absolvierte nach dem Abitur 1957 am Gymnasium Düsseldorf Gerresheim zunächst eine zweijährige Banklehre bei der Dresdner Bank in Düsseldorf, bevor er 1959 an… …   Deutsch Wikipedia

  • Buchschulden — 1. B. einer Unternehmung: In den Geschäftsbüchern auf Kreditoren , Gläubiger , Lieferer oder Kontokorrentkonten eingetragene Schulden gegenüber den Geschäftsgläubigern. Gegensatz: ⇡ Buchforderungen. 2. B. der öffentlichen Hand: ⇡ Öffentliche… …   Lexikon der Economics

  • Diskontgeschäft — 1. Diskontgeschäft im Sinn von § 112 Nr. 3 KWG: Ankauf von (noch nicht fälligen) ⇡ Wechseln und ⇡ Schecks unter Abzug von Zinsen für die Zeit bis zum Fälligkeitstag. Wirtschaftlich handelt es sich i.d.R. um eine Kreditgewährung, rechtlich liegt… …   Lexikon der Economics

  • Kreditgenossenschaft — Genossenschaftsbank. 1. Begriff: Kreditinstitute, die als Grundzweck die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder durch bankübliche Geschäfte anstreben. Sie sind Kreditinstitute im Sinn von § 1 I KWG, da sie alle dort aufgeführten klassischen… …   Lexikon der Economics

  • Verschleierung der Bilanz — 1. Begriff: Jede Form der Bilanzaufstellung mit wirtschaftlicher Täuschungsabsicht. Tatsachen werden undeutlich oder unkenntlich gemacht, mit der Absicht, die Lage der Unternehmung anders (besser oder schlechter) erscheinen zu lassen, als es der… …   Lexikon der Economics

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