- Zolldefraudation
Zolldefraudation, s. Zollstrafrecht und Defraudation.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Zolldefraudation, s. Zollstrafrecht und Defraudation.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Konterbande — (franz.), abzuleiten von dem spätlateinischen contra bandum oder bannum (»gegen das Verbot«), im Zollwesen die Ein oder Ausfuhr von Waren entgegen den bestehenden Zollgesetzen und unter Umgehung der letztern; auch Bezeichnung für die verbotene… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zollstrafrecht — Zollstrafrecht, Inbegriff derjenigen Strafbestimmungen, die Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze (Zollvergehen) zum Gegenstand haben. Das deutsche Vereinszollgesetz (Reichsgesetz) vom 1. Juli 1869 bezeichnet als die hauptsächlichsten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zollverschluß — (Warenverschluß), die zur Verhütung von Zolldefraudation vorgenommene amtliche Verschließung von Warensendungen, auf denen ein Zollanspruch haftet, und die nicht sofort verzollt, sondern in Niederlagen oder mit Begleitschein nach Zollämtern im… … Meyers Großes Konversations-Lexikon