Zolldefraudation

Zolldefraudation

Zolldefraudation, s. Zollstrafrecht und Defraudation.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Konterbande — (franz.), abzuleiten von dem spätlateinischen contra bandum oder bannum (»gegen das Verbot«), im Zollwesen die Ein oder Ausfuhr von Waren entgegen den bestehenden Zollgesetzen und unter Umgehung der letztern; auch Bezeichnung für die verbotene… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollstrafrecht — Zollstrafrecht, Inbegriff derjenigen Strafbestimmungen, die Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze (Zollvergehen) zum Gegenstand haben. Das deutsche Vereinszollgesetz (Reichsgesetz) vom 1. Juli 1869 bezeichnet als die hauptsächlichsten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollverschluß — (Warenverschluß), die zur Verhütung von Zolldefraudation vorgenommene amtliche Verschließung von Warensendungen, auf denen ein Zollanspruch haftet, und die nicht sofort verzollt, sondern in Niederlagen oder mit Begleitschein nach Zollämtern im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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