Zollanschlüsse

Zollanschlüsse

Zollanschlüsse heißen die nicht zum Deutschen Reiche gehörigen, aber dem deutschen Zollgebiet angeschlossenen fremden Landesteile (Großherzogtum Luxemburg, die österreichischen Gemeinden Jungholz in Tirol und Mittelberg in Vorarlberg, im ganzen 2593 qkm mit 212,570 Einw.); Zollausschlüsse, Zollausland, die innerhalb der Staatsgrenzen, jedoch außerhalb der Zollgrenzen gelegenen Gebiete (Freigebiete und Freihäfen), die mit dem Ausland in völlig freiem Verkehr stehen; jetzt der Freihafen Geestemünde nebst Lehe, das Freihafengebiet in Bremen und Bremerhaven sowie das von Hamburg mit Insel Neuwerk, Teile von Kuxhaven, die Insel Helgoland und kleine, der Schweiz enklavierte Gebietsteile Badens bei Schaffhausen, im ganzen ca. 68 qkm mit 12,888 Einw.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zollanschlüsse — Zollanschlüsse, s. Zollausschlüsse …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zollanschlüsse — ausländische Hoheitsgebiete, die (meist aus geographischen oder verkehrstechnischen Gründen) einem anderen ⇡ Zollgebiet angeschlossen sind und der dortigen Zollhoheit im Rahmen der mit dem ausländischen Staat getroffenen Vereinbarungen… …   Lexikon der Economics

  • Zollverein, Deutscher — Zollverein, Deutscher. Das alte Deutsche Reich hatte als solches keine selbständige Handelspolitik getrieben. Einzelne Bestimmungen, insbes. Verbote, zu denen es sich gelegentlich aufraffte, wurden nicht ausgeführt. Die Ausbildung der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wirtschaftsgebiet — Begriff des ⇡ Außenwirtschaftsrechts. Der Geltungsbereich des ⇡ Außenwirtschaftsgesetzes, also die Bundesrepublik Deutschland) und Zollfreigebiete (Helgoland, Freizonen). ⇡ Zollanschlüsse gelten als Teil des W. (§§ 4, 50 AWG). Gegensatz: ⇡ Fremde …   Lexikon der Economics

  • Avérsum — (lat.), Bausch , Abfindungssumme, die zur Vermeidung schwieriger Wertermittelungen oder Liquidationen von einzelnen Handlungen oder Gegenständen nach annähernder Schätzung im ganzen vereinbart wird, z. B. bei Vergleichen, Käufen in Bausch und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollausland — Zollausland, s. Zollanschlüsse und Zollniederlagen, S. 983 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollausschlüsse — Zollausschlüsse, s. Zollanschlüsse …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollinie — (Zollgrenze), Grenze eines Zollgebiets gegen das Ausland, bei deren Überschreitung der Zoll zu zahlen ist. Sie fällt, wenn Zollanschlüsse (s. d.) und Zollausschlüsse vorhanden sind, nicht mit der Landesgrenze zusammen, demgemäß auch das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zollausschlüsse — Zollausschlüsse, Zollausland, Gebietsteile eines Staates oder einer Staatengemeinschaft, die außerhalb der Zollgrenze liegen und ihren Anteil an den allgemeinen Lasten mittels besonderer Steuern (s. Aversum) tragen (z.B. Freihäfen u.a.).… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zoll — Steuer; Abgabe; Straßennutzungsgebühr; Straßenbenutzungsgebühr; Maut; Wegzoll; (Einheitenzeichen); in (Einheitenzeichen) * * * Zoll [ts̮ɔl], der; [e]s, Zölle [ ts̮œlə]: 1. Abgabe, die für bestimmte Waren bei …   Universal-Lexikon

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