Zivilsenat

Zivilsenat

Zivilsenat, bei dem deutschen Reichsgericht und den Oberlandesgerichten Bezeichnung der Abteilungen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (s. Gerichtsverfassung). Auch bei dem Obersten Landesgericht in Bayern ist diese Bezeichnung zur Anwendung gebracht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • III. Zivilsenat des Reichsgerichts — Der III. Zivilsenat des Reichsgerichts war ein Spruchkörper des Reichsgerichts. Es handelte sich um einen von insgesamt fünf bis neun Senaten, die sich mit Zivilsachen befassten. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Geschäftsverteilung 1900 3… …   Deutsch Wikipedia

  • VI. Zivilsenat des Reichsgerichts — Der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts war ein Spruchkörper des Reichsgerichts. Es handelte sich um einen von insgesamt fünf bis neun Senaten, die sich mit Zivilsachen befassten. Der VI. Zivilsenat wurde errichtet am 1. Mai 1886[1] und aufgelöst 1 …   Deutsch Wikipedia

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