Zeugniszwang
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Dochow — Dochow, Adolf, Kriminalist, geb. 24. Sept. 1844 in Templin, gest. 20. Dez. 1881 in Halle, habilitierte sich 1871 in Heidelberg und wurde 1872 ordentlicher Professor in Halle. Unter seinen Schriften sind zu nennen: »Zur Lehre von dem gewerbs und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zeugnisverweigerung — Zeugnisverweigerung, die Weigerung, das von einer Behörde auf Grund des Gesetzes geforderte Zeugnis abzulegen. Bei unberechtigter Z. (s. Zeuge) kann der Richter, um das Zeugnis zu erzwingen (Zeugniszwang), Ungehorsamstrafen (Geld oder Haftstrafe… … Kleines Konversations-Lexikon