Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), der Zustand eines Schuldners, bei dem er die zurzeit fälligen Zahlungen nicht leisten kann. Diese Z., die von der Überschuldung (Insuffizienz) streng zu unterscheiden ist, begründet nach der deutschen Konkursordnung (§ 102) den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens. Allerdings wird dieser regelmäßig nur gestellt, wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind. Wenn eine Zahlungseinstellung (s. d.) vorliegt, ist ohne weiteres Z. anzunehmen. Im übrigen hat das Gericht nach freier Überzeugung festzustellen, ob diese vorhanden ist (s. Konkurs).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zahlungsunfähigkeit — ↑Bankrott, ↑Illiquidität, ↑Insolvenz, ↑Konkurs …   Das große Fremdwörterbuch

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  • Zahlungsunfähigkeit — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Bankrott; Konkursfall; Konkurs; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Zah|lungs|un|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Unfähigkeit, fällige Zahlungen zu leiste …   Universal-Lexikon

  • Zahlungsunfähigkeit — Insolvenz; das auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, nach außen erkennbare, voraussichtlich dauernde ⇡ Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldschulden noch im Wesentlichen zu erfüllen. Wichtigstes Kennzeichen: ⇡ Zahlungseinstellung. Z …   Lexikon der Economics

  • Zahlungsunfähigkeit — Zah|lungs|un|fä|hig|keit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Bankrott — Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. 1. Wirtschaftlich: Anlass zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 2. Strafrechtlich: U.U. nach §§ 283, 283a StGB strafbar. Vgl. auch ⇡ Insolvenzdelikte …   Lexikon der Economics

  • Insolvenz — ⇡ Zahlungsunfähigkeit, ⇡ Insolvenzgrund. Literatursuche zu  Insolvenz auf www.gabler.de …   Lexikon der Economics

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