- Zäsūr
Zäsūr (lat.) heißt jede Sprachpause im Innern des Verses. In der antiken Metrik waren bevorzugt die caesura penthemimerēs (d. h. die Z. nach dem fünften halben Fuße), ferner die caesura tritheminierēs (nach dem dritten halben Fuße), die oft mit der hephthemimerēs (nach dem siebenten halben Fuße) vereinigt ist; dazu kommt im Hexameter (s. d.) noch die Z. nach dem dritten Trochäus (κατὰ τρίτον τροχαῐον, d. h. die Z. nach der ersten Kürze des dritten Daktylus) sowie endlich die Bukolische Z. Weniger streng geregelt sind die Zäsuren in der neuern Metrik; doch sind bei längern Versen bestimmte Einschnitte teils unerläßlich, teils wünschenswert: der Alexandriner fordert die Z. in der Mitte des Verses, der fünffüßige Jambus (der italienische endecasillabo) bevorzugt diejenige nach dem zweiten Jambus (der vierten Silbe). Männlich heißt die nach einer Hebung eintretende Z., z. B.:
Auf die Postille gebückt, || zur Seite des wärmenden Ofens;, weiblich die nach einer Senkung eintretende, z. B.:
In schönen Sommertagen, || wann laudie Lüfte wehn..
Diejenigen Zäsuren, die mit dem Ende eines Taktes oder Fußes zusammenfallen, werden auch Diäresen genannt. Vgl. Suhle, Über die Z. (2. Aufl., Berl. 1866). – Z. des Prozesses, s. Beweisverfahren.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.