- Winde [2]
Winde (Windwerk, hierzu Tafel »Winden« mit Text), Maschine zum Heben und Bewegen von Lasten, bei der die Hebe-, bez. Zugkraft ohne (direkt wirkende W. mit meist sehr geringer Hubhöhe) oder mit Benutzung von Zugorganen (Ketten, Seile, Gurte; indirekt wirkende W. für große Hubhöhen) auf die Last übertragen wird. Die Winden werden durch Menschenkraft (Handwinden), von einer Transmissionswelle aus mittels Riemen, Seilen, Zahnrädern (Transmissionswinden), durch einen besondern (eignen) Motor (Dampfwinden, elektrische Winden etc.), durch Druckwasser (hydraulische Winden) oder Druckluft (Lufthaspel) in Tätigkeit gesetzt. Bei jeder W. muß, wenn die Betriebskraft aufhört zu wirken, die Last in ihrer jeweiligen Lage festgehalten werden. Dies geschieht durch besondere Vorrichtungen, auch durch Reibungswiderstände im Windengetriebe (selbsthemmende W.). Die Antriebsarbeit einer W. ist stets größer als die von ihr geleistete Arbeit (die Lasthebearbeit). Das Verhältnis der letztern zur erstern ist der Wirkungsgrad der W. Da bei selbsthemmenden Winden die innere Reibungsarbeit mindestens gleich der von der W. zu leistenden Arbeit sein muß, so ist die Antriebsarbeit mindestens gleich der doppelten Lasthebearbeit. Der Wirkungsgrad einer selbsthemmenden W. kann daher höchstens 50 Proz. werden. Weiteres s. auf der beifolgenden Tafel. Literatur s. bei den Artikeln: Auszüge, Flaschenzug, Hebeapparate.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.